Sobald Sie das Formular absenden, übermitteln wir Ihr Auskunftsersuchen unmittelbar elektronisch – und Sie können Ihr digitales Workbook direkt herunterladen. Damit ist unsere Dienstleistung vollständig erbracht.
Unsere Leistung
Sofort
Elektronische Übermittlung im selben Moment – 0 Wartezeit.
Auskunft per Post
5–7 Tage
Laut Angabe der SCHUFA erfolgt der Versand postalisch innerhalb von 5–7 Tagen. Der Versand liegt allein bei der Auskunftei. Kann aber bis zu 30 Tagen Dauern.
WICHTIGER HINWEIS
Sofortiger Leistungsbeginn – Erlöschen des Widerrufsrechts
Weil wir Ihr Auskunftsersuchen unmittelbar nach dem Absenden übermitteln, beginnen wir mit der Leistung sofort. Bitte lesen Sie diesen Hinweis, bevor Sie den Antrag starten.
Ausdrückliche ZustimmungMit Absenden des Formulars stimmen Sie ausdrücklich zu, dass wir mit der Ausführung sofort beginnen – noch vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.
Erlöschen des WiderrufsrechtsMit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB. Die Leistung gilt als vollständig erbracht, sobald wir das Auskunftsersuchen elektronisch übermittelt haben.
Was Sie sofort erhaltenUnmittelbar nach dem Absenden ist Ihr Auskunftsersuchen versendet und Sie können Ihr digitales Workbook direkt herunterladen – die Leistung ist damit erbracht.
Die Auskunft selbstDie Auskunft nach Art. 15 DSGVO versendet die Auskunftei direkt an Sie – laut SCHUFA postalisch innerhalb von 5–7 Tagen. Dieser Postweg liegt nicht in unserem Einflussbereich.
HÄUFIGER IRRGLAUBE
„Der Service sei erst erfüllt, wenn die Auskunft vorliegt.“
Das ist falsch. Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag. Unser Service ist vollständig erbracht, sobald das Auskunftsersuchen bei der Auskunftei eingeht – also in den Machtbereich der SCHUFA Holding AG gelangt ist. Auf den späteren Eingang der Auskunft kommt es rechtlich nicht an.
Unsere Leistung ist mit dem Absenden erbracht. Danach liegt der Postweg der Auskunft allein bei der Auskunftei.
Sekunde 0Formular absendenSie übermitteln Ihre Daten über das Onlineformular. Keine Registrierung, kein Account nötig.
SofortAuskunftsersuchen versendetUnsere Software übernimmt Ihre Daten automatisiert und übermittelt das Auskunftsersuchen inkl. Löschhinweis (Art. 17 DSGVO) elektronisch im Namen des Kunden.
SofortWorkbook herunterladenSie erhalten sofort Zugriff auf Ihr digitales Workbook. Damit ist unsere Dienstleistung vollständig erbracht.
5–7 TageAuskunft per PostDie Auskunftei versendet Ihre Auskunft laut SCHUFA postalisch innerhalb von 5–7 Tagen direkt an Sie.
Was in Ihrer SCHUFA-Auskunft enthalten ist
Quartalsweise berechneter SCHUFA-Score
Postalischer Versand innerhalb von 5–7 Tagen
Sensible Daten – nur für Ihre persönliche Information bestimmt
Gut zu wissen zur Bearbeitungszeit
Die 5–7 Tage sind ein Erfahrungswert. Gesetzlich muss die Auskunftei „unverzüglich“ – also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) – reagieren und die Auskunft spätestens innerhalb eines Monats erteilen (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). In Einzelfällen kann die Bearbeitung daher bis zu 30 Tage dauern.
Weichen Ihre angegebenen Daten von den bei der Auskunftei gespeicherten ab, kann diese zur Bestätigung Ihrer Identität zusätzliche Informationen anfordern (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Das kann die Bearbeitung zusätzlich verzögern.
Wichtig: Fordert die SCHUFA Sie per Post zur Zusendung einer Ausweiskopie auf, müssen Sie dieser Aufforderung nachkommen. Erfahrungsgemäß reicht es, die Ausweiskopie per E-Mail an antwort@schufa.de zu senden. Reagieren Sie nicht, verweigert die SCHUFA die Auskunft und sendet diese nicht ab.
dateneinsicht.de ist ein unabhängiger Service der DS Digitalservice GmbH und steht in keiner Verbindung zur SCHUFA Holding AG. Es handelt sich nicht um ein Angebot der SCHUFA.