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UNSERE LEISTUNG

Was wir für Sie erledigen.

Wir beantragen für Sie Ihre Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO im Namen des Antragstellers. Sie sparen sich Formulare, Recherche und Nachfragen – die Auskunft erhalten Sie per Post direkt von der Auskunftei.
  • Vollständiger Antragsservice nach Art. 15 DSGVO
  • Allgemeiner Löschhinweis nach Art. 17 DSGVO wird mitübermittelt
  • Automatisierte elektronische Übermittlung im Namen des Kunden
  • Digitales Workbook zur Auswertung Ihrer Auskunft inklusive
  • Persönlicher Support per E-Mail
LEISTUNGSUMFANG100% ÜBERNAHME

Alles inklusive

Ein Service – komplett für Sie übernommen
  • Antragserstellung Art. 15 DSGVOÜbernehmen wir
  • Löschhinweis Art. 17 DSGVOInklusive
  • Elektronische ÜbermittlungAutomatisiert
  • EingangsbestätigungNachweisbar
  • Digitales WorkbookInklusive
  • Kosten29,95 € einmalig
  • AboKeines
SO LÄUFT DER SERVICE AB

In vier Schritten zu Ihrer Datenauskunft.

Sie starten den Antrag – den Rest übernehmen wir. So einfach läuft der Ablauf.
  1. 01

    Daten übermitteln

    Der Kunde übermittelt seine Daten über das bereitgestellte Onlineformular. Keine Registrierung, kein Account nötig.
  2. 02

    Auftragsbestätigung

    Nach Absenden des Formulars erhält dateneinsicht.de den Auftrag und bestätigt diesen per E-Mail an den Kunden.
  3. 03

    Automatisierte Beantragung

    Unsere Software übernimmt die Daten automatisiert in das Auskunftsersuchen inkl. allgemeinem Löschhinweis nach Art. 17 DSGVO und übermittelt dieses elektronisch im Namen des Kunden.
  4. 04

    Eingangsbestätigung & fertig

    Dateneinsicht.de erhält eine automatische Eingangsbestätigung. Mit der Übermittlung ist die Dienstleistung vollständig erbracht. Die Auskunft sendet die Auskunftei direkt per Post an den Kunden.
WORUM WIR UNS KÜMMERN

Das ist in unserem Service enthalten.

Ein fester Einmalpreis – und wir übernehmen den kompletten Antragsprozess für Ihre Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO.

Auskunftsersuchen Art. 15 DSGVO

Wir erstellen und übermitteln ein vollständiges, formgerechtes Auskunftsersuchen im Namen des Kunden an die Auskunftei.

Löschhinweis Art. 17 DSGVO

Im Antrag enthalten: ein allgemeiner Hinweis auf die Löschung veralteter oder nicht mehr erforderlicher negativer Einträge. Die Entscheidung über eine tatsächliche Löschung trifft ausschließlich die Auskunftei.

Automatisierte Übermittlung

Unsere Software übernimmt die Daten automatisiert in das Auskunftsersuchen und übermittelt dieses elektronisch – schnell und zuverlässig.

Nachweisbare Eingangsbestätigung

Für jede Übermittlung erhalten wir eine automatische Eingangsbestätigung der Auskunftei – die ordnungsgemäße Zustellung ist damit eindeutig nachweisbar und dem Kunden zuordenbar.

DSGVO-konform & TÜV-zertifiziert

Die Verarbeitung erfolgt vollständig DSGVO-konform. Wir arbeiten mit einem TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten zusammen.

Digitales Workbook (inklusive)

Sie erhalten ein digitales Workbook: wie Sie Ihre Auskunft richtig lesen, fehlerhafte Einträge erkennen und weitere Löschungs- oder Berichtigungsanträge eigenständig durchführen können.
IHRE WAHL

Selbst beantragen oder bequem übernehmen lassen?

Die Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO ist ein kostenloses gesetzliches Recht. Sie können sie selbst beantragen – oder uns den Aufwand abnehmen lassen.

Selbst beantragen

Direkt bei der Auskunftei – kostenlos
  • Kostenloses gesetzliches Recht nach Art. 15 DSGVO
  • Antrag direkt bei der Auskunftei – ohne Unterstützung
  • Formulare und Identitätsnachweis in Eigenregie
  • Kein Löschhinweis nach Art. 17 DSGVO standardmäßig inklusive
  • Kein Support oder Workbook
ODER
EMPFOHLEN

Unser Service

Einmalig 29,95 € inkl. MwSt. – bequem per Rechnung
  • Vollständige Antragserstellung nach Art. 15 DSGVO
  • Allgemeiner Löschhinweis nach Art. 17 DSGVO inklusive
  • Automatisierte elektronische Übermittlung im Namen des Kunden
  • Eingangsbestätigung als nachweisbare Zuordnung
  • Digitales Workbook zur Auswertung der Auskunft inklusive